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28-jähriger Mann nach Auseinandersetzung verstorben; Staatsanwaltschaft Mannheim erwirkt einen Haftbefehl gegen einen 23-jährigen Verdächtigen

Datum: 19.04.2021

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde ein Haftbefehl gegen einen 23-jährigen Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit erlassen, der im dringenden Verdacht steht, am Samstagmorgen des 17. April einen 28-Jährigen während eines Streits getötet zu haben. 

Wie die bisherigen Ermittlungen ergaben, hatte das spätere Opfer den ihm bekannten 23-Jährigen und einen weiteren Bekannten, einen 30-Jährigen aus einer Gemeinde des Rhein-Neckar-Kreises, in den frühen Morgenstunden des 17. April zum Trinken in den Keller eines Mehrfamilienhauses im Stadtteil Rheinau eingeladen. Während des Trinkgelages gerieten der Tatverdächtige und das spätere Opfer aus bislang unbekannten Gründen in Streit, der letztendlich für den 28-Jährigen tödlich endete. Nach der Tat flüchtete der 23-Jährige und wurde noch am Samstagvormittag gegen 08:30 Uhr in Wiesloch festgenommen. Er hatte sich zum Psychiatrischen Zentrum Nordbaden (PZN) begeben, um dort aufgenommen zu werden. Bei einer ersten Alkoholüberprüfung kurz nach der Festnahme wurde bei dem Verdächtigen ein Wert von über 1,3 Promille festgestellt. 

Am Sonntagvormittag wurde er dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags erließ. Wie die bisherigen Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalkommissariat Mannheim ergaben, ist das Opfer durch Gewalteinwirkung auf den Hals erstickt.  

Gegen den 30-Jährigen, der nach den derzeitigen Erkenntnissen während der Tat anwesend war, wird wegen des Verdachts der Unterlassenen Hilfeleistung ermittelt. Er soll die Auseinandersetzung und das tödliche Geschehen mit seinem Handy gefilmt haben, ohne auf den 23-Jährigen einzuwirken, um so die Tat zu verhindern. Darüber hinaus soll er dem Toten den Geldbeutel entwendet haben.  

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Kriminalkommissariats Mannheim dauern an.

Bezug:
Pressemitteilung vom 17.04.2021


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