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62-Jähriger auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei tateinheitlichen Fällen in Untersuchungshaft - Klarstellung -
Datum: 05.06.2018
Ergänzend zur heute veröffentlichten Pressemeldung hier noch eine Klarstellung:
Der 62-jährige Beschuldigte befand sich bei der Tatausführung unmittelbar vor dem Nebeneingang des Herzogenriedbades und nicht auf dem Freibadgelände.
Die geschädigten Kinder und die
Jugendliche befanden sich im Bad.
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