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62-Jähriger auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei tateinheitlichen Fällen in Untersuchungshaft
Datum: 05.06.2018
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim erließ das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen einen 62-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei tateinheitlichen Fällen.
Der Beschuldigte befand sich am 01.06.2018 kurz nach 19 Uhr im Herzogenriedbad in Mannheim. Dort sprach er ein 12-jähriges und 13-jähriges Kind und eine 14-jährige Jugendliche an. Als die Minderjährigen neben ihm standen fragte er die Jugendliche, ob sie mit ihm schlafen wolle. Außerdem zeigte er den Dreien sein entblößtes Genital.
Eine Badeaufsicht wurde aufgrund des Aufruhrs auf den Beschuldigten aufmerksam und verständigte die Polizei. Polizeibeamte des Polizeireviers Mannheim-Neckarstadt konnten den 62-Jährigen auf einem Parkplatz des Herzogenriedparks vorläufig festnehmen.
Der Beschuldigte stand erheblich unter dem Einfluss von Alkohol.
Der 62-Jährige wurde am 02.06.2018 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei tateinheitlichen Fällen dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt. Dieser erließ gegen den Mann Haftbefehl wegen Fluchtgefahr.
Der Beschuldigte wurde danach in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
Die Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft und des Kriminalkommissariats Mannheim dauern an.
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