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Anklage wegen des Verdachts des Totschlags in Mannheim u. a.

Datum: 09.09.2021

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen 23 Jahre alten Mann Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mannheim wegen Totschlags erhoben. Einem 30 Jahre alten Mann wird in diesem Zusammenhang Unterschlagung, unterlassende Hilfeleistung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (§ 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB) vorgeworfen.

Ihnen wird nach den Ermittlungen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Die beiden 23 und 30 Jahre alten Männer sollen am 17.04.2021 ab 0:25 Uhr gemeinsam mit dem Geschädigten im Keller seines Wohnhauses in Mannheim-Rheinau alkoholische Getränke konsumiert haben. Im weiteren Verlauf sollen der 23 Jahre alte Mann und der Geschädigte in Streit geraten sein. Gegen 06:03 Uhr soll der stark alkoholisierte 23-Jährige dann auf dem am Boden liegenden Geschädigten gekniet und ihn mit zumindest bedingtem Vorsatz bis zum Eintritt des Todes gewürgt haben.

Der weiter angeklagte 30-Jährige soll das Geschehen beobachtet und das Tatgeschehen teilweise mit seiner Handykamera gefilmt haben, ohne – körperlich – einzugreifen, obwohl dies für ihn möglich war und er ein Tierabwehrspray mit sich führte. Er soll lediglich erfolglos versucht haben, über sein Handy Bekannte zu erreichen. Erst gegen 06:20 Uhr soll er den Notruf gewählt und den 23-Jährigen aufgefordert haben, von seinem bereits leblosen Opfer abzulassen.

Bevor Polizei und Rettungskräfte gegen 06:29 Uhr eintrafen, soll der 23-Jährige geflohen sein. Er konnte kurze Zeit später in Wiesloch festgenommen werden. Der 30-Jährige soll zunächst noch versucht haben, den 23-Jährigen zu verfolgen. Zuvor soll er jedoch Bargeld und diverse Bankkarten des zu diesem Zeitpunkt bereits verstorbenen Geschädigten an sich genommen haben, um die Sachen für sich zu behalten.

Der 23-Jährige befindet sich in Untersuchungshaft. Die Schwurgerichtskammer hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.


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