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Gewerbsmäßiger Diebstahl; Staatsanwaltschaft Mannheim erwirkt einen Haftbefehl gegen verdächtigen 16-jährigen "Champagner-Dieb"

Datum: 29.10.2021

Hockenheim / Rhein-Neckar-Kreis: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde ein Haftbefehl gegen einen 16-jährigen Jugendlichen erlassen.

Der Jugendliche steht im dringenden Verdacht, am frühen Dienstagabend des 26.10.2021 in einem Supermarkt in der Speyerer Straße in Hockenheim zwölf Flaschen Champagner im Gesamtwert von 672 EUR gestohlen zu haben. Als ihn zwei Ladendetektive entdeckten und festhalten wollten, kam es zu einem Gerangel, wobei alle drei leichte Verletzungen davontrugen. Zudem beleidigte er einen Ladendetektiv (siehe auch PM vom 27.10.2021).

Wie die weiteren Ermittlungen ergaben, werden dem Jugendlichen weitere Diebstähle in Lebensmittelmärkte in Rheinland-Pfalz und Bayern vorgeworfen, wo er es offenbar auch gezielt auf Champagner im Gesamtwert von weit über 1.000 EUR abgesehen hatte.

Wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung und Beleidigung sowie aufgrund des Haftgrundes der Fluchtgefahr - der Tatverdächte hatte keinen festen Wohnsitz - wurde ein Haftbefehl gegen den 16-Jährigen erlassen, der anschließend in eine Jugendvollzugsanstalt eingeliefert wurde.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeireviers Hockenheim dauern an.


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