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Hauptverhandlungshaft im Beschleunigten Verfahren gegen einen 20-jährigen Serben wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Ladendiebstahls
Datum: 21.03.2016
Kurzbeschreibung:
STAATSANWALTSCHAFT MANNHEIM
Pressereferent
GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG
Staatsanwaltschaft Mannheim und
Polizeipräsidium Mannheim
(21.03.2016)
Hauptverhandlungshaft im Beschleunigten Verfahren gegen einen 20-jährigen Serben wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Ladendiebstahls
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde bereits am 11.03.2016 ein sogenannter Hauptverhandlungshaftbefehl im Beschleunigten Verfahren gegen einen 20-jährigen Serben erlassen.
Der junge Mann stand im dringenden Verdacht, gemeinsam mit zwei Komplizen im Alter von 14 und 19 Jahren, am Donnerstag, 10.03.2016 gegen 16:50 Uhr in einem Bekleidungsgeschäft in den O-Quadraten Kleidungsstücke im Gesamtwert von nahezu 1.000,00 € gestohlen zu haben.
In einer präparierten Einkaufstasche, die zur Umgehung der Alarmanlage an den Geschäftseingängen dient, wollten die Verdächtigen das Geschäft verlassen, wurden allerdings von einem Ladendetektiv bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten.
Während die 14 und 19 Jahre alten Verdächtigen einen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen konnten, war der 20-Jährige als Tourist eingereist.
Im Rahmen des Beschleunigten Verfahrens, das innerhalb einer Woche bei einfachen Sach- und klaren Rechtslagen Anwendung finden kann, wurde der Verdächtige am Donnerstag, 17.03.2016 vom Amtsgericht Mannheim zu 60 Tagessätzen Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Anschließend wurde er wieder aus der Haft entlassen.
Die Ermittlungen gegen seine beiden jungen mutmaßlichen Mittäter, die nach ihrer Identitätsfeststellung und erkennungsdienstlichen Behandlung wieder auf freien Fuß gesetzt wurden, dauern noch an.
gez. Grossmann
Oberstaatsanwalt
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Mannheim
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