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Pflegekraft in Untersuchungshaft wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Computerbetrugs zulasten pflegebedürftiger Menschen
Datum: 06.10.2026
Mannheim: Eine 22-jährige Deutsche soll seit Ende Juni 2026 für zwei Pflegedienste in Mannheim tätig gewesen sein und dabei pflegebedürftige, ältere Menschen versorgt haben. In Ausübung dieser Tätigkeit soll die Tatverdächtige in den Besitz der jeweiligen Bankkarten von zwei der von ihr zu pflegenden Personen gelangt sein und sich unter Verwendung dieser durch unberechtigte Bargeldabhebungen, Überweisungen und Einkäufe zu ihren Gunsten erheblich bereichert haben.
Unter anderem soll die Tatverdächtige diverse hochwertige Elektrogeräte, Kleidung und Luxusartikel wie Schmuck, Parfüm sowie Taschen gekauft haben. Des Weiteren soll sie eine Flugreise für sich gebucht, eine Operation im Ausland finanziert und sich ein Auto der Marke BMW gekauft haben. Insgesamt seien durch die Belastungen der Konten der beiden pflegebedürftigen Personen ein Schaden von ungefähr 75.000 Euro entstanden sein.
Bei Wohnungsdurchsuchungen wurden zahlreiche mutmaßlich rechtswidrig erlangte Güter sichergestellt, darunter der BMW.
Die 22-Jährige wurde am 2. Oktober 2026 auf Grundlage eines durch das Amtsgericht Mannheim auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim erlassenen Haftbefehls wegen des gewerbsmäßigen Computerbetrugs in 40 Fällen festgenommen und dem Haft- und Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt. Der Haftbefehl wurde in Vollzug gesetzt und die Tatverdächtige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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