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Zuständigkeit


Die Staatsanwaltschaft Mannheim nimmt die Aufgaben der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Mannheim und den Amtsgerichten Mannheim, Weinheim und Schwetzingen wahr.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim ist grundsätzlich zuständig für die Verfolgung von Straftaten, die im Landgerichtsbezirk Mannheim begangen wurden. Ihr obliegt weiter die Vollstreckung von strafgerichtlichen Urteilen, soweit nicht der Jugendrichter zuständig ist.

Als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität ist sie ferner zuständig für den gesamten badischen Raum entsprechend dem Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe mit rund 4,6 Millionen Einwohnern (Stand 2015).

Der Landgerichtsbezirk Mannheim umfasst den Stadtkreis Mannheim und einen Teil des Landkreises Rhein-Neckar mit sechs Städten und zehn Gemeinden; er ist aufgeteilt in die Bezirke der Amtsgerichte Mannheim, Schwetzingen und Weinheim. Die insgesamt ca. 535 000 Einwohner des Bezirks verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Amtsgerichtsbezirke:

Mannheim 311 000
Schwetzingen 112 000
Weinheim 112 000

Der örtliche Zuständigkeitsbereich wird im Norden durch die Landesgrenze zu Hessen begrenzt, im Osten durch die Grenzen der Gemeinden Laudenbach, der Stadt Weinheim, der Gemeinden Schriesheim und der Stadt Mannheim, im Süden durch die Gemeindegrenzen von Hockenheim. Im Westen bildet der Rhein die Grenze des Zuständigkeitsbereiches.

Innerhalb der Staatsanwaltschaft Mannheim gibt es zehn Ermittlungsabteilungen, darunter drei Abteilungen zur Verfolgung der Wirtschaftskriminalität und die Abteilung zur Verfolgung von IuK-Kriminalität sowie eine Vollstreckungsabteilung. Die Aufgabenverteilung kann im Einzelnen der Geschäftsverteilungsübersicht entnommen werden.

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