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Anklage gegen Ehepaar wegen des Verdachts des zweifachen Mordes erhoben (Hockenheim / ehemals Sonderkommission „Rampe“)

Datum: 03.09.2024

Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen eine 44-jährige Frau und einen 43-jährigen Mann Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mannheim wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Entziehung Minderjähriger, erhoben.

Die Ermittlungen haben im Wesentlichen folgenden Tatverdacht ergeben:

Das Ehepaar, bei dem bereits seit Längerem ein unerfüllter Wunsch nach einer gemeinsamen Tochter bestanden habe, habe sich spätestens im März 2023 damit befasst, einen neugeborenen weiblichen Säugling zu entführen und als eigenes Kind auszugeben. Um die Chancen auf die Entführung eines Kindes zu erhöhen, soll die 44-Jährige einer Telegram-Gruppe zur Unterstützung ukrainischer Geflüchteter beigetreten sein, durch die der Kontakt zu der 27-jährigen Geschädigten im Januar 2024 entstanden sei, als diese dort nach Unterstützung zum Übersetzen für die bevorstehende Geburt ihrer Tochter suchte.

Bereits bei Kontaktaufnahme soll die 44-Jährige in der Absicht gehandelt haben, die Tochter der Geschädigten zu einem späteren Zeitpunkt gemeinsam mit ihrem Mann zu entführen und als eigenes Kind auszugeben. Spätestens nach der Geburt der Tochter der 27-jährigen Geschädigten Anfang Februar 2024 soll das Ehepaar den Entschluss gefasst haben, die 27-Jährige und ihre 51-jährige Mutter zu töten, um den Säugling zu entziehen und als eigenes Kind auszugeben.

In Umsetzung des Tatplans soll das Ehepaar am Abend des 06.03.2024 der 27-Jährigen und ihrer 51-jährigen Mutter im Rahmen eines Restaurantbesuchs zunächst heimlich sedierende Medikamente verabreicht haben. Als es daraufhin bei der 51-jährigen Geschädigten zu Unwohlsein und Bluthochdruck gekommen sei, soll das Ehepaar die 27-jährige Geschädigte unter dem Vorwand, ihre Mutter in ein Krankenhaus zu bringen, zunächst mit ihrer Tochter nach Hause gefahren haben und anschließend mit der 51-jährigen Geschädigten, die aufgrund der Wirkung der Medikamente jedenfalls an starken Bewusstseinsstörungen litt, nach Bad Schönborn zu einem Anglersee gefahren sein. Dort soll der 43-jährige Mann mindestens viermal mit einem unbekannten Gegenstand auf den Schädel der Geschädigten eingeschlagen und sie anschließend in den dortigen Anglersee verbracht haben. Die 51-jährige Geschädigte verstarb kurze Zeit später aufgrund der erlittenen Kopfverletzungen.

Anschließend soll das Ehepaar die 27-jährige Geschädigte und ihre Tochter unter dem Vorwand, dass ihre Mutter einen Herzinfarkt erlitten habe und sich im Krankenhaus befinde, abgeholt haben und mit ihnen nach Hockenheim in den Bereich des Rheindamms gefahren sein, um die Geschädigte dort ebenfalls zu töten und dadurch sowohl die Entziehung der Tochter zu ermöglichen, als auch die Entdeckung der vorangegangenen Tat zu verhindern. Dort soll der 43-jährige Mann mindestens dreimal mit einem unbekannten Gegenstand auf den Kopf der Geschädigten eingeschlagen haben, die aufgrund der Wirkung der Medikamente jedenfalls an starken Bewusstseinsstörungen litt. Die Geschädigte verstarb unmittelbar danach aufgrund eines massiven Schädel-Hirn-Traumas. Anschließend soll das Ehepaar den Leichnam der Geschädigten angezündet haben und mit dem Säugling zurück nach Hause gekehrt sein. 

Das Landgericht Mannheim hat nunmehr über die Zulassung der Anklage zu entscheiden. Das Ehepaar befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Bezug:

Pressemitteilung vom 15.03.2024
Pressemitteilung vom 20.03.2024


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