Suchfunktion
Anklageerhebung wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges u. a. - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg
Datum: 09.03.2026
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen 68-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges, Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz und Untreue Anklage zum Landgerichts Mannheim - Wirtschaftsstrafkammer erhoben.
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, als Hauptverantwortlicher einer schweizerisch-deutschen Unternehmensgruppe von Privatanlegern Geld angeworben zu haben, um es vorgeblich in Bauprojekte zu investieren. Dabei sei ihm bewusst gewesen, dass die Unternehmen abgesehen von dem Geld der Anleger über keine nennenswerten Einnahmen verfügten und deshalb insbesondere ein Bauprojekt in Konstanz, bestehend aus Hotel, Parkhaus und Tagungszentrum, nicht fertiggestellt und die versprochenen Rückzahlungen nicht geleistet werden konnten. Das Bauvorhaben kam wegen ausstehender Zahlungen im Dezember 2018 zum Erliegen. Der den Anlegern in dem von der Anklage umfassten Zeitraum 2018/2019 entstandene Schaden beläuft sich nach dem Ergebnis der Ermittlungen auf rund 4,8 Mio. EUR und 70.000 CHF.
Darüber hinaus soll der Angeschuldigte über mutmaßlich gefälschte Darlehensverträge und Rechnungen über 2 Mio. EUR für eigene Zwecke aus dem Vermögen der Unternehmensgruppe entnommen haben.
Der Anklage vorausgegangen waren akribisch über mehrere Jahre in verschiedenen Ländern geführten Ermittlungen des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, welche im November 2025 zur Festnahme des zwischenzeitlich auf Teneriffa lebenden Angeschuldigten geführt haben. Der Angeschuldigte befindet sich seit dem in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Mannheim hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.
Dienstgebäude N 7, 19 in
68161 Mannheim
Telefon: 0621 292-7663 — Telefax: 0621 292-7670
Pressestelle des Landeskriminalamts Baden-Württemberg
Telefon: 0711
5401-2044
