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Ermittlungen nach Fahrt in Menschengruppen am 03.03.2025 auf den Mannheimer Planken abgeschlossen; Staatsanwaltschaft Mannheim erhebt Anklage
Datum: 23.06.2025
Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage gegen einen 40-jährigen deutschen Mann wegen u. a. des Verdachts des zweifachen Mordes, des versuchten Mordes und des versuchten Mordes in drei tateinheitlichen Fällen zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mannheim erhoben.
Die Ermittlungen haben im Wesentlichen folgenden Tatverdacht ergeben:
Der 40-Jährige habe am 03.03.2025 gegen 12:14 Uhr die rote Ampel im Friedrichsring am Wasserturm überfahren und sei dann mit einer Geschwindigkeit von ca. 40 - 50 km/h in die dortige Fußgängerzone eingefahren, mit dem Ziel, diese mit hoher Geschwindigkeit zu durchfahren und eine noch unbestimmte Anzahl an Fußgängern zu töten. Zu diesem Zwecke sei er zunächst am Beginn der Fußgängerzone mit mindestens 50 km/h gezielt auf zwei Personen zugesteuert und habe beide mit der linken Fahrzeugfront erfasst, wodurch eine der beiden Personen über das Fahrzeug geschleudert und schwer verletzt, die andere Person leicht verletzt worden sei. Nach mehreren Hundert Metern habe er sein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h gezielt auf einen dort laufenden Fußgänger gelenkt und habe diesen mit der linken Fahrzeugfront erfasst. Der Fußgänger sei mehrere Meter durch die Luft geschleudert worden und auf eine dort stehende Person gefallen. Er wurde so schwer verletzt, dass er kurze Zeit später an der Unfallstelle verstarb. Zu Beginn des Paradeplatzes habe der 40-Jährige sodann sein Fahrzeug mit mindestens 80 km/h gezielt nach links in eine Menschengruppe gesteuert und zwei dortige Fußgängerinnen erfasst. Beide Fußgängerinnen seien in die Luft geschleudert und schwer verletzt worden, wobei eine Fußgängerin aufgrund ihrer Verletzungen kurze Zeit später an der Örtlichkeit verstarb. Nach ca. hundert Metern habe der Mann sein Fahrzeug mit mindestens 50 km/h erneut gezielt auf eine Menschengruppe gesteuert und drei Personen erfasst, die ebenfalls durch die Luft geschleudert worden seien. Zwei Personen wurden hierbei schwer, eine Person leicht verletzt. Auf Höhe des Quadrats E 7 habe der 40-Jährige sein Fahrzeug gewendet, um zu flüchten, wobei ihm der Weg durch einen Taxifahrer versperrt worden sei. Der 40-Jährige habe daraufhin mit der von ihm mitgeführten Schreckschusswaffe einen Schuss nach oben abgegeben, um den Taxifahrer einzuschüchtern und zu verhindern, dass dieser ihm folgt. Anschließend habe er die Flucht ergriffen und sich in Selbsttötungsabsicht mit der Schreckschusswaffe in den Mund geschossen.
Die weiteren Ermittlungen haben keine Hinweise auf ein politisches Motiv ergeben. Der 40-Jährige hat sich weiterhin nicht zur Sache eingelassen.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass er seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet. Es ist daher nicht auszuschließen, dass er zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig war.
Das Landgericht Mannheim hat nunmehr über die Zulassung der Anklage zu entscheiden. Der 40-Jährige befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Bezug:
Pressemitteilung
vom 05.03.2025
Pressemitteilung
vom 04.03.2025
Pressemitteilung
vom 03.03.2025
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