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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg: Schusswaffengebrauch im Zusammenhang mit polizeilichem Einsatz am 23.04.2024 in Mannheim
Datum: 25.04.2024
Nachtrag zur Pressemitteilung vom 23. April 2024 (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110980/5764298)
Am Dienstagnachmittag, 23. April 2024, kam es gegen 17.30 Uhr im innerstädtischen Bereich in Mannheim zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch.
Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen soll ein 31-Jähriger Mann im Gebäude der Universität Mannheim aufgefallen sein, in dem er Aufkleber verbotenerweise an Einrichtungsgegenstände der Universität angebracht haben soll. Beim anschließenden Anbringen weiterer Aufkleber im Hörsaal wurde der Mann von einem Zeugen angesprochen, welcher in der Folge durch den Mann mit einer Ohrfeige tätlich angegangen worden sein soll. Gegen den 31-Jährigen wurde zudem vor Kurzem ein Hausverbot ausgesprochen, nachdem er gegenüber einer Mitarbeiterin der Bibliothek in gleicher Weise handgreiflich geworden sein soll. Neben dem Hausverbot wurde eine Strafanzeige gestellt.
Der Mann befand sich am 23. April 2024 beim Eintreffen der Streifenwagenbesatzung im Hörsaal im ersten Obergeschoss der Universität und hielt eine schwarze, circa 40 Zentimeter lange Machete in seiner Hand. Versuche, verbal auf den Mann einzuwirken und ihn dazu zu bewegen, die Machete aus der Hand zu legen, schlugen fehl. Daraufhin kam es zu einer Schussabgabe, um den Mann zu stoppen. Beim Einsatz kam die Bodycam nicht zur Verwendung.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg über 25 Zeugen bekannt. Im Hörsaal befanden sich circa 50 Personen. Die genaue Zeugenanzahl ist gegenwärtig noch unklar, da einige Personen die Örtlichkeit vor Feststellung ihrer Personalien verlassen hatten. Weitere Körperverletzungen seitens des 31-Jährigen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, da noch nicht alle Vernehmungen abgeschlossen sind bzw. die Zeugenerhebung noch andauert.
Im Fokus der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des LKA BW steht insbesondere eine Rekonstruktion des gesamten Geschehensablaufs. Neben den bereits abgeschlossenen kriminaltechnischen Erhebungen wurde zur Rekonstruktion des Tatgeschehens am 24. April die Örtlichkeit durch die Spezialisten und Spezialistinnen der Tatortgruppe des LKA BW dreidimensional vermessen. Die 3D-Tatortvermessung des Kriminaltechnischen Instituts (KTI) des LKA BW erfasst hierbei Tatortdaten per Laserscanner und bereitet diese zu einem digitalen Modell auf.
Zur Klärung der genauen Todesursache ordnete die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Mannheim eine Obduktion an, die zeitnah stattfinden wird.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg führen die Ermittlungen fort.
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