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Pressemitteilung Nr. 3 zum Tod von zwei Kindern in Hockenheim
Datum: 12.07.2023
Hockenheim / Rhein-Neckar-Kreis: Im Fall der beiden toten Kinder aus Hockenheim liegt nach dem Obduktionsergebnis mittlerweile auch das Ergebnis des ergänzend eingeholten feingeweblichen Gutachtens vor. Demnach ist davon auszugehen, dass beide Kinder zunächst medikamentös sediert und dann ohne grobe Gewalteinwirkung erstickt wurden.
Zudem wurde ein psychiatrisches Gutachten eingeholt. Nach dem vorläufigen schriftlichen Gutachten lag bei der Tatverdächtigen zum Tatzeitpunkt eine verminderte Schuldfähigkeit vor.
Gegen die Tatverdächtige wird nach wie vor wegen des Verdachts des
(heimtückischen) Mordes in zwei Fällen ermittelt. Sie befindet sich weiter in Untersuchungshaft. Zum Tatvorwurf hat sich die
Tatverdächtige nach wie vor nicht geäußert. Die umfangreichen polizeilichen Ermittlungen des Dezernats 9.1 der
Kriminalpolizeidirektion des Polizeipräsidiums Mannheim dauern an.
Bezug:
Pressemitteilung
vom 09.04.2023
Pressemitteilung
vom 11.04.2023
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