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44-Jähriger wegen Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Untersuchungshaft
Datum: 24.05.2022
BAB 61 / Hockenheim / Rhein-Neckar-Kreis:
Am frühen Montagmittag wurden ein 38-jähriger Hyundai-Fahrer und sein 44-jähriger Beifahrer durch eine Streife der Autobahnpolizei auf einem Parkplatz der BAB 61, unmittelbar vor dem Autobahndreieck Hockenheim einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Die Beamtinnen und Beamten stellten während der Kontrolle des Fahrzeuges und der Insassen zwei Tüten mit darin befindlichem Kokain von insgesamt über 300 Gramm fest. Diese waren im Fußraum des Beifahrers sowie dessen Umhängetasche verstaut. Das Kokain konnte eindeutig dem 44-jährigen Beifahrer zugeordnet werden. Zudem hatte dieser noch eine kleine Menge Marihuana und Haschisch in seiner Hosentasche.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim beantragte gegen ihn beim zuständigen Amtsgericht Mannheim einen Haftbefehl wegen Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Dieses sah Flucht- und Verdunkelungsgefahr als gegeben an und setzten den Haftbefehl in Vollzug. Der Beschuldigte wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Rauschgiftdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.
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