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Abschluss von Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einem Weinheimer Freizeitbad

Datum: 16.08.2022

Bei der Staatsanwaltschaft Mannheim wurden Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Freizeitbad „Miramar“ in Weinheim abgeschlossen:

1.    Das 7-jährige Mädchen, das am Nachmittag des 17.07.2022 aus dem Wasser gerettet wurde, ist zwischenzeitlich im Krankenhaus verstorben. Die Ermittlungen im Rahmen eines sog. Todesermittlungsverfahrens haben keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der Mutter oder von Angestellten des Miramar ergeben. Nach den Ermittlungen befand sich die 7-Jährige mit ihrer Mutter und ihrem kleinen Bruder im Planschbereich für Kleinkinder. Als sich die Mutter kurz um den kleinen Bruder kümmern musste, entfernte sich die 7-Jährige plötzlich unbemerkt und begab sich zum bereits ordnungsgemäß in Gang gesetzten und überwachten Wellenbad. Die Mutter machte sich unverzüglich auf die Suche nach ihrer Tochter, nachdem sie das Verschwinden bemerkt hatte. Die 7-Jährige geriet nach sehr kurzer Zeit – und nur kurze Zeit nach ihrem Weggang aus dem Planschbereich – unter Wasser und wurde von einem Gast herausgezogen. Die Bademeister reanimierten daraufhin die 7-Jährige bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Bei dieser Sachlage war nach den durchgeführten Ermittlungen von einem tragischen, schicksalshaften Verlauf auszugehen.

2.    Am 08.11.2021 wurden zwei Besucherinnen des Miramar in der sog. Looping-Rutsche verletzt. Eine Besucherin hatte die Rutsche genutzt, den Looping aber nicht geschafft und befand sich deshalb noch in der Rutsche. Rund eine Stunde später rutschte eine zweite Besucherin, sodass es zur Kollision kam. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen den Angestellten, welcher für die Looping-Rutsche an diesem Tag verantwortlich war, bei dem Amtsgericht Weinheim einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen in Höhe von 60 Tagessätzen beantragt. Der Angestellte soll nach dem Ergebnis der Ermittlungen entgegen seiner Unterweisung nicht überprüft haben, ob die erste Besucherin die Rutsche verlassen hatte. Ansonsten hätte die Besucherin durch eine entsprechende Klappe aus der Rutsche befreit werden können. Bei der Wiederinbetriebnahme der Rutsche ca. eine Stunde später soll er es wiederum – auch insoweit entgegen der ihm bekannten Sicherheitsregeln – unterlassen haben, zu überprüfen, ob die Rutsche frei war. Der Strafbefehl ist nicht rechtskräftig, da der Genannte Einspruch eingelegt hat. 

3.    Beim Unfallgeschehen auf der „Piratenrutsche“ im Miramar am 16.08.2021, bei dem sich ein Besucher im Wasserbecken am Ende der Rutsche aufgrund eines relativ niedrigen Wasserstandes verletzte, handelt es sich nach dem Ergebnis der Ermittlungen um ein schicksalhaftes Ereignis im Sinne einer Verwirklichung des Risikos, das mit der Benutzung solcher Freizeitanlagen allgemein einhergeht. Das Ermittlungsverfahren wurde deshalb eingestellt. Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Anlage ordnungsgemäß gewartet worden und auch kein technischer Fehler nachweisbar war. Die Ampelsteuerung der Rutsche wies ebenfalls keine Auffälligkeiten auf, ebensowenig die Wasserstandsanzeige. Alle Vorgaben des Herstellers wurden eingehalten. Für Angestellte des Freizeitbades war somit nicht erkennbar, dass sich ein Gast am Ende der Rutsche aufgrund eines relativ niedrigen Wasserstandes, welcher durch das Zusammentreffen verschiedener Faktoren wie etwa die Intensität der Rutschennutzung bedingt gewesen sein dürfte, verletzen konnte.


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