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Anklage gegen Arzt aus Weinheim wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz

Datum: 10.10.2023

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen Arzt aus Weinheim unter anderem wegen des unerlaubten gewerbsmäßigen Verschreibens von Betäubungsmitteln in 291 Fällen, in Tateinheit mit Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in zehn Fällen und in Tateinheit mit unerlaubter Ausübung der Heilkunde in 114 Fällen, sowie wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Anklage zum Landgericht Mannheim erhoben. Einer Angestellten des Arztes wird Beihilfe zu zwei Fällen des unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Die Ermittlungen haben im Wesentlichen folgenden Tatverdacht ergeben:

Zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt, spätestens Anfang 2019, soll der Arzt den Entschluss gefasst haben, Patienten auf deren Wunsch hin Betäubungsmittel zu verschreiben, obwohl er gewusst habe, dass diese Verschreibungen bei den jeweiligen Patienten ärztlich nicht indiziert gewesen seien. Er habe zudem die erforderliche ärztliche Kontrolle und Begleitung nicht in der gebotenen Art und Weise wahrgenommen und habe die Betäubungsmittel teilweise über die gesetzlich erlaubten täglichen oder monatlichen Höchstmengen hinaus verschrieben. Teilweise habe er seinen Patienten zudem wunschgemäß entgegen der fehlenden ärztlichen Indikation eine Bescheinigung zur Verwendung von Cannabis ausgestellt, worin er eine vermeintlich gegebene Fahrtüchtigkeit bei Einhaltung der ärztlich vereinbarten Einnahme bestätigt habe. Spätestens Anfang Juli 2022 soll der Arzt die von ihm angebotenen Leistungen dahingehend erweitert haben, dass er manchen Patienten gegen jeweilige Zahlung von mindestens 1.500 EUR entgegen der fehlenden ärztlichen Indikation Betäubungsmittelrezepte zur Vorlage und Einlösung bei Apotheken ausgestellt und ihnen teilweise ebenfalls unzutreffende ärztliche Diagnosebescheinigungen zur Verwendung von Cannabis ausgestellt habe.

Obwohl seit Oktober 2022 durch das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart rechtskräftig das Ruhen der Approbation des Arztes angeordnet worden war, soll er trotz Kenntnis dieser Anordnung zudem seine ärztliche Tätigkeit fortgeführt haben.

Bei der am 12.06.2023 erfolgten Durchsuchung seiner Praxis konnten 42 Gramm MDMA sichergestellt werden.

Der Angestellten wird zur Last gelegt, den Arzt in zwei Fällen durch Bedrucken bereits unterschriebener Blankorezepte und Aushändigung an die Patienten unterstützt zu haben.

Das Landgericht hat nunmehr über die Zulassung der Anklage zu entscheiden. Ein Verhandlungstermin wurde noch nicht bestimmt. Der Arzt befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Bezug:

Pressemitteilung vom 15.06.2023


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