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Arzt wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Untersuchungshaft

Datum: 15.06.2023

Weinheim: Die polizeilichen Ermittlungen wurden von Spezialisten der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg geführt. Dem Arzt wird im Wesentlichen zur Last gelegt, in mindestens fünf Fällen von Anfang 2022 bis Mai 2023 Patienten auf deren Wunsch hin und ohne tatsächlich vorliegende medizinische Indikation auch wiederholt Rezepte zum Bezug von Betäubungsmitteln verschrieben zu haben. Der Arzt soll für die Verschreibungen pro Patient regelmäßig mindestens 1.500 EUR in bar erhalten haben. Zudem soll der Tatverdächtige in drei der genannten fünf Fälle zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass die Patienten das medizinische Cannabis zumindest zum Teil an eine Vielzahl unbekannter Abnehmer gewinnbringend weiterverkauften.

Am Montag, 12.06.2023, konnte der Tatverdächtige durch die Polizei in seiner Praxis angetroffen und festgenommen werden. Bei der richterlich angeordneten Durchsuchung seiner Praxis und seiner Privaträume konnten 49 Gramm MDMA und über 500 mutmaßliche LSD-Trips sowie zahlreiche Unterlagen sichergestellt werden.

In der Folge wurde der Arzt einem Haftrichter beim Amtsgericht Mannheim vorgeführt, der den durch die Staatsanwaltschaft Mannheim bereits zuvor erwirkten Haftbefehl unter anderem wegen des unerlaubten gewerbsmäßigen Verschreibens von Betäubungsmitteln in fünf Fällen, in drei Fällen in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit und dem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, antragsgemäß in Vollzug setzte. Anschließend wurde der Tatverdächtige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Da seit Oktober 2022 durch das zuständige Regierungspräsidium rechtskräftig das Ruhen der Approbation des Tatverdächtigen angeordnet worden war, besteht zudem der Vorwurf der unerlaubten Ausübung der Heilkunde.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.


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