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Anklage wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Datum: 04.02.2022
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen eine Ärztin aus Weinheim wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 4 374 Fällen Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Weinheim erhoben. Einer Angestellten der Ärztin wird Beihilfe zu 4.374 Fällen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse vorgeworfen.
Die Ermittlungen haben im Wesentlichen folgenden Tatverdacht ergeben:
Zu einem nicht genau bekannten Zeitpunkt vor dem 04.05.2020 soll die Ärztin den Entschluss gefasst haben, allen Personen, die von der pandemiebedingten Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit werden wollten, ein entsprechendes Attest auszustellen. In den Attesten wurde jeweils bescheinigt, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für die jeweilige Person unzumutbar sei. Für die Ausstellung der Atteste soll die Ärztin von den Interessenten jeweils eine Überweisung von 5 bis 8 EUR auf ein Konto von ihr gefordert haben. Der auf diesem Konto nachvollziehbare Gesamterlös durch das Ausstellen der Atteste beläuft sich für den Zeitraum Anfang Mai bis Ende Januar 2021 auf 28.410,21 EUR. Insgesamt sollen in dem genannten Zeitraum 4.374 Atteste bezahlt und per Post oder E-Mail an die Interessenten übersandt worden sein. Dabei soll keines der Atteste aufgrund einer ordnungsgemäßen medizinischen Untersuchung ausgestellt worden sein. Der Gesundheitszustand der anfragenden Personen soll entweder gar nicht erfragt oder Angaben sollen nicht überprüft worden sein. Das Ausstellen der Atteste soll somit letztlich nicht vom Gesundheitszustand der anfragenden Personen abhängig gewesen sein.
Der Angestellten wird zur Last gelegt, die Ärztin im Rahmen des Praxisbetriebs bei der Ausstellung und Versendung der Atteste organisatorisch unterstützt zu haben.
Das Amtsgericht hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens
zu entscheiden. Ein Termin für eine Hauptverhandlung wurde noch nicht bestimmt.
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