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Antragsschrift wegen des Verdachts des Totschlags und weiterer Delikte eingereicht

Datum: 07.06.2024

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen zur Tatzeit 42-Jährigen bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mannheim eine Antragsschrift wegen Totschlags sowie versuchten Totschlags in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung eingereicht. Ziel ist die dauerhafte Unterbringung des 42-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus, da er nach dem vorläufigen Ergebnis eines psychiatrischen Gutachtens im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben soll.

Ihm wird nach den Ermittlungen im Wesentlichen zur Last gelegt, sich am Morgen des 22.12.2023 dazu entschlossen zu haben, in einem Mehrfamilienhaus in der Cheliusstraße in Mannheim andere Bewohner zu töten.

Aufgrund dieses Entschlusses soll er sich zunächst gegen 09:50 Uhr zu der Wohnung einer 73-Jährigen Bewohnerin begeben und dort geklingelt haben. Nachdem diese die Tür geöffnet habe, soll er unvermittelt mit einem von ihm mitgebrachten Messer mehrfach auf sie eingestochen haben, um sie zu töten. Des Weiteren soll er mit einem in der Wohnung befindlichen Holzstab und einem Hammer auf sie eingeschlagen haben. Die Geschädigte verstarb aufgrund der massiven Gewalteinwirkung kurze Zeit darauf.

Gegen 18 Uhr soll er sich sodann durch ein offenes Fenster Zutritt zu der Wohnung eines Paares verschafft und beide mit dem von ihm mitgeführten Messer angegriffen haben, um sie ebenfalls zu töten. Dem Mann soll er Faustschläge versetzt und ihm mehrere Schnittverletzungen im Bereich des Halses, im Gesicht und an der Schulter zugefügt haben. Als die Lebensgefährtin des Mannes diesem zu Hilfe kommen wollte, soll der 42-Jährige dieser eine Stichverletzung im Bereich der Brust zugefügt haben. Als ein Nachbar auf das Geschehen aufmerksam wurde, soll es diesem gemeinsam mit dem geschädigten Mann gelungen sein, den 42-Jährigen zu fixieren und von weiteren Verletzungshandlungen abzuhalten.

Das Landgericht hat nunmehr über die Zulassung der Antragsschrift zu entscheiden. Ein Termin für eine Verhandlung wurde noch nicht bestimmt. Der 42-Jährige ist nach wie vor in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Bezug:
Pressemitteilung vom 24.12.2024


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