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Tötungsdelikt Mannheim / Schwetzingerstadt: Antragsschrift wegen des Verdachts des Mordes und weiterer Straftaten eingereicht

Datum: 22.03.2022

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen mittlerweile 32-Jährigen bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mannheim eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren (§§ 413, 414 StPO) mit dem Ziel eingereicht, ihn (dauerhaft) in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Dem 32-Jährigen werden in der Antragsschrift Raub und Körperverletzung in zwei verschiedenen Fällen (1. und 3. unten) sowie in einem weiteren Fall (2. unten) Mord und Vergewaltigung zu Last gelegt. Der 32-Jährige soll bei den Taten nach dem vorläufigen Ergebnis eines im Ermittlungsverfahren eingeholten Sachverständigengutachtens aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben, weshalb er für sein Handeln nicht bestraft werden kann. Ergibt jedoch eine Gesamtwürdigung eines Täters und seiner Taten, dass infolge seines Zustands weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und ist er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich, kommt stattdessen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Die genannten Voraussetzungen hat die Staatsanwaltschaft hier bejaht.

Die Ermittlungen haben im Wesentlichen folgenden Tatverdacht ergeben: 

  1. Am 18.10.2021 kurz nach 23:15 Uhr soll der 32-Jährige eine – ihm unbekannte – Geschädigte vom Hauptbahnhof in Heidelberg bis vor ihre Wohnung im Stadtgebiet von Heidelberg verfolgt haben. Dort soll er der Geschädigten mehrfach mit der Faust in das Gesicht geschlagen und diese schließlich auf den Boden gedrückt haben, um auch weiterhin auf sie einzuschlagen. Als ein Nachbar durch Hilferufe aufmerksam wurde, soll der 32-Jährige von der Geschädigten abgelassen haben. Der Geschädigten gelang es zu flüchten. Sie soll aber von dem 32-Jährigen verfolgt worden sein, der im Laufen am Rucksack auf ihrem Rücken riss, woraufhin die Geschädigte zu Boden stürzte. In der Folge nahm der 32-Jährige den Rucksack an sich, in dem sich u. a. ein Geldbeutel, Bargeld und ein Apple MacBook befanden. Die Geschädigte wurde bei dem Geschehen erheblich verletzt.
  2. In der Folge soll sich der 32-Jährige nach Mannheim begeben haben, um im Dachboden eines Mehrfamilienhauses in der Gaußstraße in Mannheim (unberechtigt) zu nächtigen. Am Morgen des 19.10.2021 soll der Geschädigte dann bei einer – ihm ebenfalls unbekannten – Bewohnerin des Hauses geklingelt haben, die gerade mit einer Freundin telefonierte. Die Bewohnerin legte das Telefon zur Seite und öffnete die Tür. Sodann soll sie der 32-Jährige ohne Vorwarnung angegriffen, in die Wohnung gedrängt und zu Boden gestoßen haben, wobei sie nur kurz um Hilfe rufen konnte. Dort soll er die Bewohnerin vergewaltigt und im Anschluss erwürgt haben, als diese anfing zu schreien, um zu verhindern, dass jemand auf das Geschehen aufmerksam wird. Der 32-Jährige verließ die Wohnung vor dem Eintreffen der Polizei. Diese war von der oben erwähnten Freundin der Bewohnerin, die über das Telefon noch den Hilferuf vernommen hatte, bereits alarmiert worden.
  3. Am 20.10.2021 soll sich der 32-Jährige schließlich nach Krefeld begeben haben, um dort gegen 23:40 Uhr im Bereich des Dionysiusplatzes eine weitere – ihm ebenfalls unbekannte – Geschädigte zu überfallen. So soll er sich der Geschädigten von hinten genähert und versucht haben, ihr eine Umhängetasche zu entreißen. Als die Geschädigte die Tasche festhielt, soll er ihr mehrfach mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben. In der Folge stürzte die Geschädigte zu Boden, konnte die Tasche aber weiter festhalten. Als die Geschädigte wieder aufstand, fiel ihr das Mobiltelefon aus der Jackentasche. Als sie sich danach bückte, soll ihr der 32-Jährige das Knie in das Gesicht gestoßen haben, um in der Folge das Mobiltelefon an sich zu nehmen und damit zu fliehen. Die Geschädigte erlitt u. a. eine Jochbein- und Kiefergelenksprellung. Das Mobiltelefon der Geschädigten wurde bei dem 32-Jährigen bei seiner Festnahme am 24.11.2021 in Duisburg aufgefunden.

Das Landgericht hat nunmehr über die Zulassung der Antragsschrift zu entscheiden. Ein Termin für eine Verhandlung wurde noch nicht bestimmt. Der 32-Jährige ist derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.


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